OLG Frankfurt/Main, 7 U 130/05, 23.08.2006: Langfristiger Kündigungsausschluss kann unwirksam sein

In seinem Urteil hat das OLG Frankfurt/ Main festgestellt, dass der langfristige Ausschluss eines Kündigungsrechts - hier: Vertragsdauer 60 Monate - in einem Managementvertrag eines Baslketball Profis den Sportler in seiner beruflichen Entwicklung behindert und daher wegen Sittenwidrigkeit unzulässig ist.

Diese Unzulässigkeit führt nicht zu einer Nichtigkeit des Managementvertrags, da der Senat im behandelten Fall davon ausging, dass die Parteien den Vertrag auch ohne die unzulässige Regelung bei Kenntnis von deren Unzulässigkeit geschlossen hätten.

In dem Zusammenhang hat der Senat zudem zu der 20%-Vergütung des Managers ausgeführt, dass bezahlte Berater im Profisport inzwischen eine geläufige Erscheinung sind. Ein Anhaltspunkt für eine Sittenwidrigkeit der vereinbarten Vergütungshöhe konnte der Senat in dem Fall nicht feststellen.