BGH, 20.12.2018, I ZR 104/17: Museen dürfen das Anfertigen von Fotos in ihren Räumen verbieten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Museen das Fotografieren der bei ihnen ausgestellten Werke verbieten dürfen.
Verstößt ein Besucher gegen ein wirksam in AGB vereinbartes entsprechendes Verbot und macht das Foto eines gegen ein Verbot fotografierten Werks über das Internet öffentlich zugänglich, hat das Museum das Recht, den Verletzer auf Unterlassen und Schadensersatz in Anspruch zu nehmen.