Versteckte Kamera/ geheime Aufnahmen

Als Gestaltungselement werden immer wieder Aufzeichnungen eingesetzt, die mit versteckter Kamera oder anders ohne Kenntnis der aufgezeichneten Person oder der Berechtigten angefertigt wurden.

Die Herstellung und Verwendung von mit versteckter Kamera produzierten Aufnahmen wird vorrangig aus zwei sehr unterschiedlichen Perspektiven betrieben:

  • Dokumentationen, in denen ein Mißstand/ ein status quo unverfälscht und real gezeigt werden soll und
  • Comedy-Shows, deren Gegenstand das Verschaukeln von unwissenden Dritten vor laufender Kamera ist.

Bei der Anfertigung und Nutzung von Aufnahmen mit versteckter Kamera und entsprechendem Mikrofon etc. sind alle Voraussetzungen einer zulässigen Nutzung von Bildnis und gesprochenem Wort zu beachten. Außerdem stellt sich - dies vorrangig und häufiger im Zusammenhang mit Dokumentationen - gelegentlich die Frage einer Verletzung von Hausrechten und sonstigen Rechten der Personen und Unternehmen, die Gegenstand der Aufnahmen sind.

Bei Comedy-Produktionen wird in der Regel in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auflösung der gestellten ungewöhnlichen Situation gegenüber dem aufgezeichneten Dritten eine Einwilligung in die Nutzung der Aufnahmen bei dem Dritten angefragt. Diese Einwilligung wird von der noch laufenden Kamera mit erfasst und die Aufzeichnung gilt als verwendbar.

Bei versteckt hergestellten Dokumentationen ist eine nachträgliche Einwilligung in die Nutzung der Aufnahmen in der Regel nicht denkbar. Hier ist immer eine Abwägung des allgemeinen öffentlichen Informationsinteresse gegen die Interessen der aufgezeichneten Person oder Unternehmen vorzunehmen. Je nach Ergebnis Prüfung der jeweiligen Gesamtumstände eines Einzelfalles ist zu entscheiden, ob und wenn je wie die Aufzeichnungen eingesetzt werden können.