BGH, 25.03.2010, I ZR 122/08: Ausstrahlung von Filmaufnahme durch Nachrichten-Sender

Ein Filmhersteller hatte zufällig den tödlichen Fallschirmsprung des Politikers J.W.M. gefilmt. Die so erstellte Filmsequenz wurde durch einen Nachrichtensender ausgestrahlt, ohne dass hierzu eine Vereinbarung mit dem Filmhersteller bestand.

Der BGH hat die Nutzung der Aufnahmen durch den TV-Sender als schuldhafte Rechtsverletzung bewertet und dem Filmhersteller einen Schadensersatzanspruch zuerkennt.

Zur Berechnung des Schadensersatzanspruchs hat der BGH ausgeführt, dasss der Filmhersteller wegen der schuldhaften Rechtsverletzung die Herausgabe des mit der Rechtsverletzung erzielten Verletzergewinns verlangen kann. Dieser ist als der Bruchteil der Werbeeinnahmen zu berechnen, die der TV-Sender durch Platzierung von Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.