EuGH, 03.09.2014, C-201/13: diskriminierende Aussagen in parodiertem Werk von Urheber angreifbar
Der EuGH hat in seinem Urteil entschieden, dass der Urheber eines parodierten Werks verlangen kann, dass sein Werk nicht mit dieser Aussage in Verbindung gebracht wird, wenn eine Parodie eine diskriminierende Aussage vermittelt.