OLG Köln, 31.10.2014, 6 U 60/14: Deutschlandradio nutzt privat im Sinne der CC-Lizenz

Ein Fotograf hatte Bilder in dem Internetdienst Flickr zum Download angeboten. Die Bilder waren durch den Fotografen unter der Creative-Commons-Lizenz «Creative Commons Legal Code Attribution-Non Commercial 2.0» zur Nutzung abrufbar gestellt worden.

Nach den Bestimmungen dieser Lizenz ist eine "kommerzielle" Nutzung von Bildern nur mit einer entsprechenden Vereinbarung zulässig. Jegliche Nutzung zu nicht-kommerziellen Zwecken ist gestattet.

Das Deutschlandradio hatte ein unter der Lizenz veröffentlichtes Fotos heruntergeladen, dieses in der Größe angepasst und in seinem Internetangebot eingebunden.

Das OLG Köln hat die Klage des Fotografen auf Unterlassung und Schadensersatz weitgehend abgewiesen. Es hat das Angebot des Deutschlandradios als nicht-kommerzielles Angebot qualifiziert und auf Basis dieser Wertung den Anspruch auf Schadensersatz abgelehnt. Ein Unterlassungsanspruch wurde nur unter dem Gesichtspunkt der von der Lizenz nicht gedeckten Bearbeitung des Fotos zugesprochen.

 

Das Urteil ist eins der ersten bekannten Urteile, das sich mit einer Creative-Commons-Lizenz beschäftigt. Es ist noch nicht rechtskräftig.