AG Hamburg, 10.06.2014, 25b C 431/13: Keine Haftung für Hotel mit WLAN

Das AG Hamburg hatte zu einer durch einen Hotelgast angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung zu entscheiden.

Der Hotelgast sollte über das WLAN des Hotels eine Urheberrechtsverletzung begangen haben. 

Das Gericht sah keine Verantwortlichkeit des beklagten Hotels, da dieses sich korrekt verhalten und keine Rechtsverletzungen begangen hat.