BGH, 09.07.2015, I ZR 46/12: Framing urheberrechtlich zulässig
Der BGH übernimmt in seinem Urteil die durch den EuGH formulierte Wertung zum Framing:
Wurde ein Film mit Zustimmung des Rechteinhabers online gestellt, darf dieser Film im Wege eines sogenannten Framings auf der Internetseite eines Dritten eingebunden werden.
Der EuGH wird zeitnah entscheiden, wie es sich verhält, wenn der eingebundene Film ohne Zustimmung des berehctigten ursprünglich im Internet bereit gehalten wird.