EuGH, 06.09.2012, C‑544/10: Deutsches Weintor darf Wein nicht als bekömmlich bezeichnen

Die Winzergenossenschaft deutsches Weintor hatte einen Wein wegen eines geringen Säureanteils als "bekömmlich" bezeichnet.

Nach den Ausführungen des EuGH suggeriert die verwendete Klassifizierung "bekömmlich" zusammen mit der Angaben der Säurefreihiet eine positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung, die so nicht nachgewiesen wurde.

Der EuGH führte verallgemeinernd auf die gestellte Vorlagefrage aus, dass der Begriff „gesundheitsbezogene Angabe“ eine Bezeichnung wie „bekömmlich“, verbunden mit dem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an Stoffen, die von einer Vielzahl von Verbrauchern als nachteilig angesehen werden, umfasst.