Immobilienrecht und privates Baurecht

Das Immobilienrecht umfasst die Bereiche Grundstücks- und Immobilienkauf und -verkauf, die Verwendung von Grundschulden und Hypotheken als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Finanzierungsvorgängen sowie die Einbindung von Grundstücken in Transaktionen etc.

Ist ein bebautes oder unbebautes Grundstück Gegenstand einer Transaktion oder wird in einem Projekt die Bebauung eines Grundstücks vorgesehen, kommt privates Baurecht zur Anwendung.

Wir begleiten die Strukturierung und Finanzierung entsprechender Immobilienprojekte und wirken an der STeuerung so mit, dass die Projektziele erreicht werden können.