Marke anmelden

Die Vorgehensweise bei der Anmeldung einer Marke ergibt sich aus dem für die Marke vorgesehenen Einsatzbereich.

Bei der Anmeldung einer Marke wird in der Regel wie folgt vorgegangen:

  • Festlegung der vorgesehenen Nutzung der Marke
    • regional: deutsche, europäische oder auf internationalen Markenschutz auszudehnende deutsche oder europäische Marke
    • inhaltlich: Erstellung eines mit der Anmeldung einzureichenden Verzeichnisses der Waren und Dienstleistungen, in dem möglichst alle zu der Marke vorgesehenen geschäftlichen Vorgänge erfasst sind.
  • Auswahl möglicher Marken
    Der hier anzugehende kreative Prozeß kann als freies Brainstorming oder nach Methoden zur Markenentwicklungen umgesetzt werden.

  • Recherche nach möglichen Kollisionsgefahren
    • Suchmaschinenrechecherche nach identischen oder ähnlichen Zeichen
    • Recherche über die Register der auf den jeweiligen Kennzeichenraum zugreifenden Marken, für Deutschland die Register des DPMA, des EUIPO (früher HABM) und der WIPO
    • Auswertung des Rechercheergebnisses

  • Entscheidung über Ob und Wie der Anmeldung eines Zeichens als Marke

  • Eventuell: Nachrecherche vor dem Zeitpunkt der ersten Benutzungsaufnahme

  • Erstellung der Anmeldeunterlagen und Einreichung der vorgesehenen Markenanmeldung/en zu dem jeweiligen Amt

Im Zusammenhang mit der vor der Anmeldung durchzuführenden Recherche ist - auch unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Relation - abzuwägen, in welchem Umfang eine Recherche durchgeführt werden soll.

Die Recherche soll ergeben, ob bereits Dritte das Zeichen so nutzen, dass sie bei zukünftiger Nutzung des Zeichens durch den Anmelder gegen diesen eventuell Ansprüche aus den §§ 14, 15 MarkenG haben könnten.

Häufig wird die Recherche zunächst als sogenannte Identitätsrecherche angelegt. Ergibt sich bei dieser Recherche kein als relevant auffallendes potentielles Kollisionsmoment, kann in einem zweiten Schritt, der gelegentlich auf einen Termin von einigen Wochen nach Einreichung der Anmeldeunterlagen bei dem Register vereinbart wird, eine ergänzende sogenannte Ähnlichkeitsrecherche durchgeführt werden.

Wie bei jeder Wirtschaftsrecherche gilt: auch bei noch so sorgfältiger Durchführung von Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche kann nie mit einhundert Prozent sicher gestellt werden, dass mit der Anmeldung eines Zeichens keine Kollisionsgefahren bestehen.

Ein die "Rest"-Unsicherheit weiter förderndes Element ist, dass die jeweiligen Register immer nur im Sinne einer Momentaufnahme abgefragt werden. Während das für den Markenschutz relevante Datum immer der Tag der Anmeldung ist, können bei der Recherche nur die bereits registrierten Zeichen erkundet werden.

Wurde am Tag vor der Recherche beispielsweise ein ähnliches Zeichen in einem Vertragsstaat des Madrider Markenabkommens angemeldet und erfolgt unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Fristen dann eine Ausdehnung des Kennzeichenschutzes auf den Kennzeichenraum Deutschland, kann unter Umständen erst mehr als ein halbes Jahr nach der Recherche von der zum Recherchezeitpunkt bereits latent gegebenen Gefahrenquelle Kenntnis erlangt werden.