Domainrecht

Das sogenannte Domainrecht gliedert sich einmal in den Bereich des Rechts an einer Domain als werthaltigem Gut. Zum anderen in eine spezielle, nach vielen Jahren Rechtsprechung zu Marken und Domains aber händelbare Kategorie des Kennzeichenrechts.

  • Recht an einer Domain

  • Kennzeichenrecht und Domains
    Die Nutzung einer Domain unterliegt inzwischen denselben Wertungen, die für die Zeichennutzung außerhalb des Internet entwickelt wurden.
    Wird eine registrierte Marke als Domain registriert und werden über die Domain im jeweiligen Schutzbereich der registrierten Marke Waren oder Dienstleistungen angeboten, die mit denen, für die die Marke registriert ist, ähnlich sind, können sich Ansprüche auf Unterlassung ergeben.
    Ein Anspruch auf Freigabe einer Domain ist nur in absoluten Grezfällen denkbar.

  • Wettbewerbsrecht und Domains
    Die Nutzung einer Domain kann je nach Ausgestaltung auch wettbewerbsrechtlich angreifbar sein.