LAG Berlin, 16.5.2017, 7 Sa 38/17: Weiterleitung betriebliche Mails an privaten Account - fristlose Kündigung

Ein Mitarbeiter hatte in zeitlichem Zusammenhang mit einer Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Daten per E-Mail über seinen betrieblichen E-Mail-Account an seine private E-Mail-Adresse verschickt.

Als der Arbeitnehmer dies feststellte, hat er das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos gekündigt.

Das LAG Berlin hat dazu entschieden, dass angesichts der dort gegebenen Umstände des Einzelfallesdie fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung durch den Arbeitgeber berechtigt ausgesprochen war und das Arbeitsverhältnis so beendet wurde.

Das Gericht stellte dazu fest, dass die Weiterleitung von Mails mit betrieblichen Informationen durch einen Arbeitnehmer auf einen privaten E-Mail Account zur Vorbereitung einer Tätigkeit bei einem neuen Arbeitgeber eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten darstellt (im Anschluss an BAG vom 8.5.2014 – 2 AZR 249/13).

Sendet ein Arbeitnehmer, der nach durchgeführten Vertragsverhandlungen unmittelbar vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenten steht, in ungewöhnlichem Umfang Mails mit betrieblichen Informationen an seinen privaten E-Mail Account, so kann die damit einhergehende unmittelbare Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers in der Interessenabwägung bei der außerordentlichen Kündigung zugunsten des Arbeitgebers wirken.