Blockchainbasierte Kryptowährungen - Bitcoin, Ethereum, Ripple + Co.

Die Blockchaintechnologie kann dafür eingesetzt werden, Transaktionen nachvollziehbar und ohne Möglichkeit nachträglicher Modifikationen abzubilden. Diese Eigenschaft wird im Zusammenhang mit den sogenannten Kryptowährungen - Bitcoin, Ethereum, Ripple etc. - genutzt.

Die Kryptowährungen stellen streng genommen keine Währung dar, sie sind am ehesten mit Assets wie etwa Gold zu vergleichen und werden in etwa ähnlich derartigen Assets gehandelt, vgl. Jeffrey Dorfmann, Forbes.com, 17.05.2017.

Eigen ist jeder sogenannten Kryptowährung, dass ein Teilnehmer einen Wallet einrichtet, in dem er seine Werteinheiten (WE) abspeichert. Verfügt ein Teilnehmer über WE, so kann er mit diesen - sofern dies durch den Empfänger akzeptiert wird - eine Gegenleistung zu einer Leistung eines Dritten erbringen.

Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, WE gegen tatsächliche Währungen umzutauschen.

Die Verwendung von WE für eine Kauftransaktion ist - sehr weit zu verstehen - mit einer Barzahlung vergleichbar. Allerdings ist die Identität des Zahlenden im Kryptobereich anhand der offen einsehbaren Blockchain nach viel vertretener Darstellung mit mehr oder weniger großem Aufwand feststellbar, was bei Barzahlungen nicht immer der Fall sein muss.

Reuters, 14.02.2018: Bundesbank sieht Verbot von Bitcoin & Co skeptisch

Der Infodienst Reuters meldet, dass die Bundesbank eine Verbot der Kryptowährung Bitcoin nicht als sinnvoll oder erforderlich erachtet. Mit Blick auf die Internationalität des Phänomens würden europäische Maßnahmen nur sehr begrenzt wirken. Andere Instrumente wie etwa eine genaue Einhaltung der Geldwäschevorgaben würden eventuelle Risiken eindämmen. In der Schweiz wird in den sogenannten Kryptowährungen - bei Einhaltung der geltenden Vorgaben - aktuell keine Gefahr gesehen.

Blockchain-/Cryptowährungs-Geschäftsmodelle der Anfangsphase 2017/2018

Aufgefallen ist der Einsatz der Blockchain-Technologie in der ersten Zeit im Zusammenhang mit Geschäftsmodellen und Transaktionen gegen Vergütung in Cryptowährungen. Eine virtuelle Leistung wurde beispielsweise gegen Zahlungen eines Betrags in Cryptowährung bereitgestellt.

Die Art der bereitgestellten Leistungen war dabei vielfältig. Gezahlt wird für virtuelle Sammelkarten, Softwareprodukte und als virtuelle Unternehmensfianzierung.

Ein Beispiel für die zum Teil spielerischen entgeltlichen Transaktionen ist das Kunstprojekt Plantoids, http://www.okhaos.com/plantoids/. Virtuell präsentierte Pflanzen werden mit bitcoins gefüttert, zum Wachsen gebracht und am Leben erhalten. Es ähnelt von der Idee etwas einem Tamagotchi, eben mit Bezahlfunktion.