OLG FFM, 17.02.2010, 17 U 207/09: Schadensersatz nach mangelhafter Anlagenberatung (Lehman Zertifikate)

Ein Mitarbeiter einer Bank hatte einen Kunden telefonisch dazu beraten, von diesem gehaltene Wertpapiere zu verkaufen und für den Erlös eher ungewöhnlich strukturierte Lehmann-Papiere zu erwerben.

Durch die Lehmann-Insolvenz wurden die Papiere entwertet.

Der Kunde machte im Anschluss Schadensersatzansprüche gegenüber seiner Bank wegen nicht adäquter Beratung im Zusammenhang mit dem Verkauf der Wertpapiere geltend. Gerügt wurde nicht die letztendlich eingetretene Gefahr eines Lehmann-Insolvenz, sondern eine nicht hinreichende Beratung zu den erworbenen Produkten.

Wie auch das LG zuvor entschied das OLG zu Gunsten des klagenden Kunden.

Gemäß ständiger BGH-Rechtsprechung besteht die Vermutung der unrichtigen Beratung für jeden Beratungsfehler, Rn. 114. Das heisst, die Bank muss dann beweisen, dass diesw swn Kunden bei der Kaufentscheidung ordnungsgemäß beraten hat.

Dies ist der Bank in dem vorliegenden Fall nicht gelungen.