Gründung Aktiengesellschaft

Die Gründung der Aktiengesellschaft folgt in etwa dem Ablauf, der auch bei der Gründung der GmbH vorgesehen ist.

Anders als bei der GmbH ist bei der AG dabei durch die gründenden Aktionäre zunächst der Aufsichtsrat zu bestellen, der dann in seiner ersten Sitzung den  Vorstand bestellt und damit die Eintragungsfähigkeit der AG herbei führt.

Bei der Gründung einer AG sind in der Regel zahlreiche einzelfallspezifische Gegebenheiten zu beachten.

Planen Sie, eine AG zu gründen oder ein bestehendes/ mehrere bestehende Unternehmen in eine AG zu überführen, sprechen Sie uns gerne dazu an!