PAUSCHALPAKET Limited GOES GmbH - WILDE.Rechtsanwälte

Für die Überführung einer Limited in die Rechtsform der GmbH bieten wir gerne ein Vorgehen auf Basis eines Pauschalpaketes an.

Zur Abstimmung der im Rahmen der jeweils konkret vorgesehenen Umwandlung vorzunehmenden Schritte und zur Bestimmung eines passenden Weges können wir gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch, in der Regel in Form eines ersten Telefonats, führen.

Nach Festlegung des ungefähren Aufwandes können wir Ihnen bei Vorliegen eines abschätzbaren Aufwands ein für den von Ihnen vorgesehenen Schritt angepasstes Pauschalangebot hinsichtlich der Tätigkeit unseres Büros in Deutschland vorlegen. Nachfolgend einige Nettowerte, die als grobe Orientierung dienen können:

Als Eckwert können folgende Werte angegeben werden:

  1. Errichtung der (Mutter-)GmbH durch Einbringung der Limited-Shares und Herstellung einer Mutter-Tochter-Situation. Hier wird die aufnehmende GmbH im Wege der Sachgründung errichtet , wozu bei einer unkomplexen Gesamtsituation netto EUR 2.6,00 angesetzt werden. Hinzu kommen USt., Register- und Notarkosten für die Umsetzung und Registrierung der Gründung. (Wird der Weg "Errichtung Mutter-Tochter-Situation und abwarten BREXIT" gewählt, fallen mit Ausnahme eventueller weiterer Beratungsleistungen zunächst keine weiteren Kosten der anwaltlichen Begleitung an.)
  2. Für die Begleitung der Verschmelzung der Limited auf die (Mutter-)GmbH - sogenannter Up-Sream-Merger - fällt als zusätzlicher Kostenaufwand etwa ein Betrag von rund EUR 2.600,00 netto als Kosten der anwaltlichen Begleitung in Deutschland an. Außerdem kommen die Kosten eines einzubindenden englischen Rechtsanwalts hinzu. Hier ist ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt erforderlich. Für die Begleitung des Vorgangs in GB und die Durchführung von ein bis zwei Gerichtsterminen - die nach englischem Recht durchzuführen sind - wird eine Vergütung von netto GBP 5.000,00 bis 7.000,00 anfallen, je nach Aufwand eventuell mehr.

Zu den für Sie sinnvollen Umstellungsmöglichkeiten können Sie gerne mit uns im Rahmen eines Termins oder eines telefonischen Beratungsgesprächs die Situation erörtern. Einen entsprechenden Termin können Sie gerne mit unserem Büro vereinbaren. Da diese Beratung erfahrungsgemäß eine gewisse Vorbereitung erfordert, möchten wir Sie bitten, abgestimmte diesbezügliche Kosten vorab zu begleichen.

Ein unverbindliches Gespräch kann zuvor gerne kostenfrei geführt werden. In diesem Gespräch wird zu der Situation allgemein gesprochen. Eine Vorabdurchsicht von Unterlagen und die Mitteilung einer verbindliche Auskunft können in diesem unverbindlichen Gespräch nicht erfolgen.

Sprechen Sie uns gerne auf die Umwandlung einer Limited in eine GmbH oder die Vereinbarung eines telefonischen unverbindlichen Gesprächs oder Beratungsgesprächs an:

 per e-Mail:    post@wilde-rechtsanwaelte.de  oder

per Telefon:  0221 - 120 90 9-0