BGH 18.12.2014, 4 StR 323/14: Strafbare Insolvenzverschleppung durch faktischen Geschäftsführer

Der BGH bestätigt in diesem Urteil die bisherige Linie des obersten Gerichts: der faktische Geschäftsführer einer GmbH kommt als Täter einer strafbaren Insolvenzverschleppung in Frage. 

Den faktischen Geschäftsführer trifft die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a Abs. 4 InsO.