LG Köln, 23.08.2019, 88 O 30-33-35/18: Urteilsserie zur Zulässigkeit des Verkaufs von Brainpool-Geschäftsanteilen durch Stefan Raab
Eine nicht untypische Serie an Klagen ist bei einr Gesellschafterauseinandersetzung im Gesellschafterkreis der Brainpool GmbH in Köln zu beobachten gewesen:
Die 4 Gründungsgesellschafter, die Herren Raab, Grabosch, Günther und Scheuermann, hatten einvernehmlich das französische Medienunternehmen Banijai mit einer 50 %-Beteiligung in die Brainpool GmbH aufgenommen. Sie hielten danach jeder noch 12,5 % an dem Unternehmen.
Als im Jahr 2018 Raab seine 12,5 % an Banijai verkaufte und Banijai die Altgeschäftsführer Grabosch und Scheuermann absetzte, begann der Streit.
Das Landgericht Köln hat hierzu drei Urteile gesprochen:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2018/88_O_30_18_Urteil_20180823.html
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2018/88_O_35_18_Urteil_20180823.html
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2018/88_O_33_18_Urteil_20180823.html
Während das LG Köln noch geurteilt hatte, dass Raab seine Anteile wegen einer Treuepflicht des Mitgesellschafters nicht an Banijai übertragen darf, hat das OLG Köln dies anders bewertet. Dies wurde den Klägern im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem OLG Köln durch das Gericht dargelegt. Raab war berechtigt, die Veräußerung vorzunehmen. Durch eine Rücknahme der Anträge durch die Antragsteller wurde ein eher aufwändiger Gesellschafterstreit abgeschlossen.