Erwartungshaltungen Investor - StartUp-Unternehmer

Das Zusammenkommen eines StartUps mit seinem/n Investor/en ist durch eine sehr eigene Gemengelage an speziellen Erwartungshaltungen und gemeinsamen Zielen gekennzeichnet. Wenn beide Parteien sich für einander entscheiden, werden sie einige Jahre sehr eng zusammenarbeiten, einander im Idealfall blind vertrauen und ein starkes Team zur Erreichung eines großen Zieles bilden.

Das Zusammenspiel der Partner unterscheidet sich mit Blick auf die Phase, in der Investor hinzu kommt. Sei es in der SEED-, Early- oder Growth-Phase des Unternehmens.

Das StartUp sucht in der Regel zunächst einen sich möglichst während des Aufbaus des Geschäfts zurückhaltenden Geldgeber, damit es mit dem investierten Betrag möglichst ohne zu große Mitsprachen die geplanten Leistungen entwickeln kann. Immer mehr wird inzwischen bei Investoren geschätzt, wenn diese bei Bedarf auch beratend und gegebenenfalls mit der Herstellung von Kontakten zur Seite stehen (können). Wichtig ist den Gründern in der Regel, dass sie die Zügel in der Hand behalten, bis zu einem möglichen Exit, damit sie ihr Produkt mit minimalen Fremdeinflüssen zu einem Erfolg führen können. Gedacht wird hier gerne an Mehrstimmrechte im Gesellschaftsvertrag und vergleichbare Instrumente.

Der Investor in ein StartUp weiß in der Regel, dass die Investition eher als Risikoinvest zu bewerten ist. Investiert er, wird der Erfolg des Invest zu einem hohen Prozentsatz von dem Engagement der Gründer, ihrer  Innvationskraft und auch ihrem Durchhaltevermögen abhängen.

Nach dem sogenannten Silicon-Valley-Approach kann im Durchschnitt  bei 10 StartUps folgende - in der hierzu im StartUp-Kontext entwickelten Sprache formulierte - Entwicklung der Unternehmen festgestellt werden:

  • 2 Homeruns,
  • 2-4 Bread and Butter und
  • 4-6 Beggars/ Verlustfälle.

Der Investor, der sich an einem StartUp beteiligt, kennt diese Basissituation. Seine Erwartungshaltung ist, dass alle Beteiligten alles unternehmen, um als Homerun Erfolg zu haben.

Aus dieser Perspektive ergeben sich sehr leicht nachvollziehbar die Investoreninteressen und Zielsetzungen, die unter den Schlagworten "economics + control" aufgelistet werden können.

Das Invest soll einen dem Risiko entsprechenden guten Ertrag liefern können. Zudem soll das Invest so eingesetzt werden, dass eventuelle Negativentwicklungen vermieden und notfalls steuernd/ rettend eingegriffen werden kann.

Zur Umsetzung dieser eher nicht unverständlichen Interessen stehen zahlreiche Instrumentarien/ vertragliche Regelungen zur Verfügung. Diese sind zwischen StartUp und Investor so zu justieren/ verhandeln, dass beide Seiten im gegenseitigen Verständnis angemessen berücksichtigt sind und gemeinsam gut den Unternehmensaufbau betreiben können.

Angefangen wird hier mit der richtigen/ passenden Bewertung des StartUps und der daraus ermittelten Beteiligungsquote, mit aus Investorensicht gelegentlich angefragten und dann angemessen zu überlegenden Leaverregelungen, Erlöspräferenzen, passend reduzierten Verwässerungsschutzregelungen etc. Das gemeinsame Ziel wird zudem im gemeinsamen Interesse durch ausgewogene Ausstiegsregelungen (Tag Along und Drag Along) vorgeplant und dabei immer berücksichtigt, dass eine anspornende Incentivierung der Gründer gegeben ist. Zur heute gelegentlich notwendigen Incentivierung der Mitarbeiter können Phantom-Stocks-Programme bereits bei Gründung des StartUp oder Abschluss des Investorenvertrags vorgesehen werden.

 

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