Der High-Tech Gründerfonds

Nach eigener - unserer Kenntnis nach bislang von niemandem bestrittener - Darstellung ist der High-Tech Gründerfonds (HTGF) Deutschlands größter und aktivster Frühphaseninvestor.

Wie aus der Internetpräsenz des HTGF ersichtlich, werden in dem HTGF Einlagen von eher namhaften deutschen Unternehmen gebündelt und nach dem HTGF-Modell in StartUps investiert. Seit seiner Gründung bis Mai 2017 hat der HTGF 77 Exits begleitet. Mit dem Erlös hat er im Durchschnitt aller Invests das 2,17fache der Gesaminvestitionssumme erwirtschaftet. Neben der Investorenfunktion will der HTGF die StartUps auch hinsichtlich der Suche von Investoren für Folgeinvestitionsrunden und möglicher Exitpartner unterstützen und verfügt hierzu über ein umfangreiches Netzwerk. Bei den bisherigen Exits hat der HTGF in 22 % der Fälle den Kontakt zu dem Exitpartner hergestellt, in 60 % stellten die Gründer selber den Kontakt her, in den anderen Fällen kam der Kontakt über Dritte und Consultants. Die Käufer kamen zu 60 % aus Deutschland, davon wiederum waren 80 % dem Deutschen Mittelstand zuzurechnen. Die durchschnittliche Haltedauer gibt der HTGF mit 4 Jahren an. [Daten HTGF Stand Mai 2017]

Die Vorgehensweise des HTGF ist von außen betrachtet auf die Vermeidung einer tiefergehenden Beschäftigung und Diskussion über die potenzielle Wertigkeiten eines Unternehmens/ einer Unternehmensidee angelegt. Tatsächlich stellt sich die Bewertung eines StartUps - und das gerade in der SEED-/Frühphase als schwierig dar, siehe Bewertung eines StartUps. Der HTGF hat ein standardisiertes  Investitionsmodell entwickelt, das unabhängig von einer wie auch immer anzunehmenden Bewertung des Unternehmens angewendet wird, wenn ein StartUp die HTGF-internen Kriterien an ein Investitionsobjekt erfüllt.

Entscheidet sich der HTGF, in ein StartUp zu investieren, so bietet er dem StartUp folgendes Standardmodell für eine Beteiligung/ Investition an:

  • Der HTGF investiert bis zu EUR 600.000 in das Unternehmen in Form eines Wandeldarlehens mit Rangrücktritt und einer Verzinsung von 6 % p.a.
  • Zugleich übernimmt der HTGF 15 % des Unternehmens gegen Zahlung der Nominalwerte (also Erwerb von EUR 1-Anteile für je EUR 1,00).
  • Das Darlehen kann - so die Ausgestaltung der Wandelregelung - bei Folgefinanzierungsrunden in Eigenkapital umgewandelt werden, um eine Verwässerung des HTGF zu verhindern.
  • In der Regel erwartet der HTGF, dass die Gründer ihrerseits in Höhe von 10 % des Beitrags des HTGF, also mit bis zu EUR 60.000,00 bei der Finanzierung ihrer Idee mitgehen. Idealer Weise wird noch ein Sideinvestor, beispielsweise ein typischer Business Angel, mit einem Betrag von EUR 200.000 hinzugenommen.

Über den HTGF besteht für Gründer, die selber nicht über Kontakte zu Investoren für die SEED-Phase verfügen, die Möglichkeit, einen mit dem Risiko vertrauten und zuverlässigen Partner ansprechen zu können. Das Engagement der in dem HTGF investierten Unternehmen kann nhier icht hoch genug gewertschätzt werden. Die Rolle, die in den USA zumindest für regierungsinteressante Unternehmen durch die Regierung übernommen wird, wird hier durch mittelständische Unternehmen besetzt.

Das StartUp, das eine SEED-Finanzierung anstrebt, wird die Standard-Terms des HTGF sehr genau ansehen und dabei insbesondere die praktisch bewertungsneutrale Beteiligungserwartung und das durch den HTGF vorgesehene Wandeldarlehen kritisch betrachten müssen. Ein Wandeldarlehen bietet bei der schwierigen Aufgabe der Gründer, über mehrere Finanzierungsrunden einen CapTable entwickeln zu müssen immer eine gewisse Herausforderung. Der HTGF kombiniert die nun mit einem offen kommunizierten Mechanismus, über den auf Kosten der Beteiligungsquote der Gründer die Beteiligungsquote des HTGF möglichst lange auf 15 % gehalten werden soll. Dies muss auf Gründerseite bekannt und dann auch gewollt sein.