BFH, 24.8.2011, I R 46/10: Steuerfreie Einkünfte in UK aus PE-Fonds in Deutschland steuerfrei

Eine Versicherungsgesellschaft hatte sich an einem Private Equity Fonds in Großbritannien beteiligt. Über diese Beteiligung hat sie Einkünfte erzielt, die nach örtlichem Steuerrecht aufgrund besonderer Privilegierungen steuerfrei waren.

Nach Durchlaufen des Instanzenwegs hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Einkünfte auch in Deutschland nicht zu versteuern sind:

Das Engagement der Versicherung ist gewerblicher und nicht lediglich vermögensverwaltender Natur. Weil das Besteuerungsrecht für gewerbliche Einkünfte nach Maßgabe von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) regelmäßig demjenigen Staat gebührt, in dem der Fonds mit einer Betriebsstätte tätig ist, bleiben die Gewinne in Deutschland in der Regel steuerfrei.

Dass die Fondseinkünfte in Großbritannien nicht besteuert werden, hat hierauf keine Auswirkung. Beruht die Nichtbesteuerung der Einkünfte wie hier darauf, dass der Vertragsstaat Private Equity Investments unterstützt und die Nichtbesteuerung gerade das Steuerrecht des Vertragsstaats ausmacht, besteht kein Raum für eine diesem autonomen Steuerrecht des Vertragsstaats entgehenstehende Besteuerung in Deutschland.