Prospektpflicht
Strebt ein Unternehmen an, Gelder von Dritten zur Stärkung seiner Finanzierung/ seines Eigenkapitals zu beschaffen, werden in der Regel Materialien zu dem Unternehmen erstellt, die den Dritten/ Investoren das Unternehmen vorstellen sollen.
Die Eigenkapitalbeschaffung ist über zahlreiche mehr oder weniger gängige Instrumente umsetzbar. Denkbar sind beispielsweise:
- Darlehen
- partiarische Darlehen
- Nachrangdarlehen
- Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen
- Ausgabe von Aktien
- Freier oder regulierter Handel mit Aktien
Für einige Instrumente ist aufgrund gesetzlicher Pflichten ein Prospekt mit bestimmten Mindestangaben zu erstellen.
Unterschieden werden kann hier zwischen
- Prospekten/ Wertpapier-Informationsblättern aufgrund gesetzlicher Pflicht nach
- Kapitalanlagegesetz [HIER],
- Vermögensanlagegesetz [HIER] oder
- Wertpapierprospektgesetz [HIER] und
- Prospekten aus Notwendigkeit einer Unternehmensdarstellung in Zusammenhang mit einer nicht prospektpflichtigen Projekt- oder Unternehemnsfinanzierung
Beide Klassen an Dokumentationen dienen einem Investor dazu, seine Investitionsentscheidung zu treffen. Das Unternehmen hat sich an den von ihm verbreiteten Angaben dann auch messen zu lassen, im Zweifel schlimmstenfalls gerichtlich.
Es ist so bei der Erstellung der Prospektunterlagen sehr sorgfältig vorzugehen und auf eine möglichst exakte Darstellung der Umstände - gegebenenfalls unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorgaben des anzuwendenden Gesetzes - acht zu geben.
BGH, 12.05.2015, VI ZR 108/14: Verwendung unrichtig gewordener Prospekt, Anlagebetrug
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