BPatG, 03.02.2014, 25 W (pat) 560/12: Richard Wagner-Barren nicht als Marke eintregungsfähig

Das BPatG hat mit einem Beschluss vom 03.02.2014, 25 W (pat) 560/12, die Eintragungsfähigkeit einer Marke „Richard Wagner-Barren“ verneint.

Leitsatz des Gerichts: Ist auf Seiten der Wettbewerber ein berechtigtes gewerbliches Interesse an der Verwendung des zur Eintragung vorgesehenen Namens in einem entsprechenden Waren- und/oder Dienstleistungszusammenhang erkennbar, so kann die Marke aus dem Gesichtspunkt einer fehlenden Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden.