Dutch Sandwich [07.06.2014]

Als Dutch Sandwich wird eine Gestaltung/ Firmenstruktur umgangssprachlich bezeichnet, die heute insbesondere von größeren internationalen Konzernen eingesetzt wird. Genannt werden hier in der Regel immer die Namen Apple, Google, Amazon, Facebook oder Starbucks und Yahoo sowie je nach Schwerpunktsetzung auch Unternehmen kleinerer Größe und/ oder traditionellerer Branchen wie etwa Ikea. Neben einigen großen Marken der Wirtschaft wird die Gestaltung von zahlreichen anderen Unternehmen umgesetzt.

Übliche Firmenstruktur ist in diesem Umfeld der sogenannte "Double Irish with a Dutch Sandwich" mit seiner umgangssprachlich verkürzten Bezeichnung "Dutch Sandwich". Diese Struktur ist in der der gängigen Ausgestaltung folgenden Umsetzung seit vielen Jahren bekannt. Ihre Umsetzung wird durch die diversen konfrontierten Steuergesetzgeber bislang nicht unterbunden. 

Bei vollständigem Setup werden zur Errichtung eines Dutch Sandwich ein Unternehmen in den Niederlanden, zwei in Irland und je nach geplantem Abschluss zusätzlich eins in einem sogenannten Tax Haven wie den Bermudas eingesetzt.

Verkürzt dargestellt wird durch eine handwerklich aufwändigere Gestaltung folgendes so oder mit leichten Abwandlungen ermöglicht:

Ein Unternehmen in einem beliebigen Sitzstaat, z.B. USA, errichtet eine Tochtergesellschaft in Irland. Dieses Unternehmen "Irland 1" hat seinen steuerlichen Sitz (Management + Control) in einem Niedrigsteuerland, etwa den Bermudas. Irland 1 errichtet im nächsten Schritt eine niederländische Lizenzgesellschaft und Irland 2. Irland 2 fungiert außerhalb des Sitzstaates als operative Gesellschaft.

Das Basisunternehmen aus dem Sitzstaat vergibt nun an Irland 1 Lizenzen, beispielsweise zu Nutzung und Vertrieb einer Software außerhalb des Sitztstaates, an Irland 1. Irland 1 vergibt diese Rechte weiter an die niederländische Gesellschaft, dies dann zuletzt an Irland 2.

Die operative Gesellschaft Irland 2 vereinnahmt im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit von Dritten eine Vergütung. Von den so erzielten Einnahmen werden Lizenabgaben an das in den Niederlanden ansässige Unternehmen abgeführt. Der verbleibende Ertrag wird in Irland versteuert. Das niederländische Unternehmen ist operativ fast nicht tätig und leitet die erhaltene Zahlung nahezu vollständig als Lizenzzahlung an die zwischengeschaltete Holdingesellschaft, Irland 1. Irland 1 hat ihren Verwaltungssitz in einem Tax Haven. Mit der Folge, dass die nun vereinnahmten Gelder fast ohne Steuerverpflichtung zu dem Tax Haven transferiert werden können. Von dort werden die vorab vereinbarten Lizenzabgaben an die Muttergesellschaft im Sitzstaat geleistet. Die dann verbleibenden Einnahmen werden in dem Tax Haven verwaltet und können z.B. für Investitionen eingesetzt werden.

Ermöglicht wird diese Gestaltung durch folgende Mechanismen:

  • Schutzrechte wie z.B. Marken oder Patente werden in einem frühen Stadium einer Gesellschaft in einem Tax Haven übertragen,
  • durch Zwischenschaltung eines irischen Vertragspartners für den Bereich EU werden die Einnahmen innerhalb der EU jedenfalls mit den günstigen irischen Steuersätzen versteuert; 
  • Aufgrund eines Abkommens zwischen Irland und den Niederlanden sind Zahlungen für Lizenzen an ein in den Niederlanden ansässiges Unternehmen steuerfrei,
  • die Weiterleitung der steuerfrei erzielten Einnahmen an die zweite irische Gesellschaft ist als innergemeinschaftliche Zahlung ebenfalls steuerfrei,
  • die zweite Gesellschaft hat ihren Verwaltungssitz in einem Tax Haven, weshalb keine Körperschaftssteuer in Irland anfällt.

Die Erichtung einer Firmenstruktur unter Einbindung eines Dutch Sandwich stellt bei Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben eine Maßnahme zulässiger und also legaler Steueroptmierung dar.

Die Staaten, die Unternehmen keine entsprechenden steuerlichen Annehmlichkeiten anbieten, kritisieren regelmäßig die von einigen Staaten gewährten Vorteile. Dies wird immer wieder auch in den Medien thematisiert. Es ist nicht auszuschließen, dass übergesetzliche Initiativen die Inanspruchnahme der Vergünstigungen künftig mehr und mehr unattraktiver oder zumindest eventuell komplexer gestaltet wird.