Umwandlung - Wechsel der Gesellschaftsform, Umstrukturierung
In der wirtschaftlichen Realität ergibt sich gelegentlich die Notwendigkeit, dass mehrere Gesellschaften zusammengeführt, Anteile an Gesellellschaften in andere Gesellschaten übertragen oder Betriebe aus einer Gesellschaft in eine andere überführt werden sollen. Die juristisch-handwerkliche Umsetzung dieser und weiterer vergleichbarer wirtschaftlich oder steuerlich intendierten Gestaltungen wird unter dem Sammelbegriff "Unternehmensumwandlung" erfasst.
Nach dem Umwandlungsgesetz sind folgende Umwandlungsvorgänge vorgesehen:
- Verschmelzung
- Spaltung
- Vermögensübertragung
- Formwechsel
Sonderformen der Umwandlung im internationalen/EU- Kontext sind
- die per EU-Richtlinie statuierte grenzüberschreitende Verschmelzung/ cross-border-merger und
- der bislang nicht gesetzlich geregelte sogenannte Herausformwechsel aus einem Staat der EU in eine vergleichbare Rechtsform in einem anderen EU-Staat.
Der Wechsel einer englischen Limited in eine deutsche GmbH wird heute beispielsweise in der Regel über den Weg einer grenzüberschreitenden Verschmelzung der Limited auf eine zuvor eingebundene Mutter-GmbH vollzogen, vgl. HIER.