BGH, 20.02.2018, VI ZR 30/17: Parteiische Darstellung in Bewertungsportal jameda bedeutet Privilegverlust

In dem Ärztebewertungsportal jameda.de werden Ärzte dargestellt und Bewertungen dieser Ärzte durch Patienten im Wesentlichen anonym bewertet.

Das Portal behaupet für sich, ein freier Marktplatz der Meinungen zu sein und unter der Meinungsfreiheit operieren zu dürfen.

Ruft ein Nutzer einen Arzt über das Portal auf und ist der Arzt zahlender Kunde des Portals, so wird eine Seite mit dem Arzt und dessen Bewertungen gezeigt. Ist ein Arzt nicht zahlender Kunde, so wird eine Seite zu dem Arzt unter Nennung von Name, Titel und Anschrift ergänzt um weitere dem Portal bekannte in der Nähe des Arztes ansässige Ärzte präsentiert. Die Präsentation eines zahlenden Arztes ist diesem und seiner Marktposition so erkennbar gewogener und so in Vergleich zu nicht zahlenden Ärzten parteiisch.

Eine nicht zahlende Ärztin hatte von dem Portal verlangt, aus diesem vollständig gelöscht zu werden. Der BGH hat diesem Ansinnen als berechtigt zugestimmt und die Klage zugesprochen. Aufrund der parteiischen Art der Päsentation der nichtzahlenden Ärzte im Vergelich zu den Zahlenden kann sich Jameda nicht auf eine Darstellung im Rahmen berechtigter Interessen berufen. jameda ist eben ken neutraler Informationsvermittler und die Ärztin kann aufgrund überwiegender Interessen und nach Abwägung ihrer Grundrechtsposition die Löschung verlangen, § 34 II Nr. 2, 29 BDSG.