BGH, 29.07.2014, II ZB 1/12: Prospekthaftung wegen irreführender Angaben

Der BGH führt aus, dass auch außerhalb der gesetzlich normierten Prospektpflichten der Unternehmer, der einen Investor über sein Vorhaben - in dem behandelten Fall einen Medienfonds - informiert, von den Risiken der Investition in Kenntnis zu setzen hat, mit denen zumindest nur über solche Risiken aufgeklärt werden, mit deren Verwirklichung ernsthaft zu rechnen ist oder die jedenfalls nicht nur ganz entfernt liegen.