Managementbeteiligung

Gelegentlich besteht im Gesellschafterkreis eines Unternehmens das Interesse, einem Mitglied des Managements, beispielsweise einem verdienten Fremdgeschäftsführer, aus Dank und/ oder als Ansporn zusätzlich zu seiner Vergütung die Möglichkeit zu geben, Anteile am Unternehmen zu erhalten. Er soll so an den von ihm erwirtschafteten Erfolgen teilhaben und ein zusätzliches Interesse erhalten, Gewinne zu erwairtschaften.

Eine Managementbeteiligung kann durch eine klassische Übertragung von Unternehmensanteilen umgesetzt werden.

Dann wird der Fremdgeschäftsführer Gesellschafter und behält diese Position auch in dem Fall, dass er das Unternehmen - wegen Misserfolg, Zerwürfnis oder auch nur wegen Erreichen der Altersgrenze oder wegen einem spannenderen anderen Angebot - wieder verlässt.

Etabliert hat sich daher, Managementbeteiligungen mit einer bestimmten Eingrenzung zu vereinbaren. Ein Geschäftsführer bleibt dann beispielsweise so lange Gesellschafter, wie er im Handelsregister als Geschäftsführer des Unternehmens eingetragen ist. Auch für nicht in Registern geführte Mitarbeiter können zeitliche oder inhaltliche Barrieren vereinbart werden, die die Gesellschafterstellung eingrenzen und den übrigen Gesellschaftern die Sicherheit geben, sich beispielsweise nach Ablauf einer bestimmten Zeit wieder einfach gegen Zahlung eines festgelegten oder berechenbaren Betrags von den Übergangsbeteiligten zu trennen.