OLG München, 04.05.2005, 23 U 5121/04: Verpflichtungserklärung zur Übernahme einer Stammeinlage bei Kapitalerhöhung nicht Form nach § 55 Abs. 1 GmbHG

Das OLG München hat entschieden, dass die Verpflichtung eines GmbH-Gesellschafters zur Übernahme einer Stammeinlage im Rahmen einer beabsichtigten Kapitalerhöhung [...] nicht der Form des § 55 Abs. 1 GmbHG" bedarf.