EU - Lebenmittel-Informationsverordnung 1169/2011 - LMIV

Werden im Bereich der EU Lebensmittel vertrieben, so sind hierbei ab dem 13.12.2014 die Vorgaben der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) zu beachten.

Sofern der Vertrieb über Fernabsatz vorgenommen wird, gelten diesbezüglich Sonderregelungen.